Was ist Ergotherapie?

"Ergotherapie behandelt Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte Lebensführung.

Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließliche Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.

Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen werden (wieder)

hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.

Ergotherapie ist als Heilmittel von den Gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und wird auch im Rahmen der Prävention eingesetzt."

 

(Definition des BED e.V. 2014)

Wer verordnet Ergotherapie?

Sie erhalten Ihre Ergotherapieverordnung (Rezept) bei Ihrem

  • Hausarzt
  • Facharzt (Kinderarzt, Neurologe, Orthopäde,...)
  •  oder von Kliniken

 

Was kostet Ergotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung für alle Patienten unter 18 Jahren vollständig.

 

Bei Erwachsenen fällt in der Regel eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) an.

Diese setzt sich aus der Verordnungsgebühr von 10 Euro und 10% des gesamten Verordnungswertes zusammen.

 

Diese Zuzahlung müssen wir für die Krankenkassen von Ihnen einziehen, außer Sie sind befreit von der Zuzahlung und verfügen über einen Befreiungsausweis.

 

Sie können die Zuzahlung bei uns direkt bar bezahlen oder überweisen.

 

Privatversicherte

Privatversicherten werden die Kosten der Behandlung nach Abschluss der Behandlung privat in Rechnung gestellt.

Die Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.

Sie erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die sie bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen können.

 

Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV-Vertrag. 

 

Es kann zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung durch die Versicherungsstellen kommen!

 

Bitte klären Sie daher vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse ab, in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung übernommen werden.

 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!